Key points
- Board 3.2.01 sticks with its earlier decision T1418/17 that the Board should only review the OD's evaluation of the evidence for clear error. The Board does not comment on T 1604/16 of Board 3.2.02.
- The present Board also considers that a “eidesstattliche Versicherung” (written signed witness declaration) is also valid as evidence, even if the party submitting that evidence does not offer the witness for hearing. Rather the other party must formally request a hearing of the witness (and bear the costs), according to the present Board.
T 0041/19
epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t190041du1.html
2.2 Aus Sicht der Kammer ist es nicht Aufgabe des Beschwerdeverfahrens, die Beweiswürdigung erneut vorzunehmen, sondern die Beweiswürdigung der Einspruchsabteilung zu überprüfen. Die Entscheidung über die Beweiswürdigung der ersten Instanz wird nur dann aufgehoben, wenn sie nicht rechts- oder logikfehlerfrei ist (siehe hierzu auch T 1418/17, Entscheidungsgründe 1.3).
2.3 Die Kammer konnte in der Entscheidung der Einspruchsabteilung bei der Beurteilung der von den Parteien vorgelegten Beweismitteln jedoch kein fehlerbehaftetes Vorgehen erkennen.
[...]
2.3.2 Das in diesem Zusammenhang von der Beschwerdeführerin (Patentinhaberin) vorgetragene Argument, eine eidesstattliche Versicherung dürfe nur dann berücksichtigt werden, wenn parallel dazu die die eidesstattliche Versicherung abgebende Person als Zeuge befragt werden könne, kann nicht gefolgt werden.
source http://justpatentlaw.blogspot.com/2021/08/t-004119-appellate-review-of-findings.html